Reisesicherheit

Reisesicherheit bedeutet, dass der Weg zu den heiligen Stätten offen und sicher ist, Derjenige, dem der Weg versperrt wird, so dass er nicht zur Weihestätte [miqat] gehen oder die Handlung (nicht rechtzeitig) vollenden kann, ist nicht verpflichtet zur Pilgerfahrt. Und derjenige, dessen Weg zwar offen, aber nicht sicher ist, wie durch das Bestehen von Gefahr für ihn selbst, sein Eigentum und die Ehre [irdh], ist ebenfalls nicht verpflichtet.