Körperliches Imstandesein

Damit sind der gesunde Körper und dessen Fähigkeiten gemeint, Ein Kranker oder Älterer, welcher (körperlich) nicht fähig ist, die Pilgerfahrt anzustreten, oder für den beim Antreten (der Pilgerfahrt) Drangsal und Erschwernis entsteht, ist nicht zur Pilgerfahrt verpflichtet.