Bestrebungs-Wallfahrt [umrat-ut-tamattu] – Ihram – Weihestätte [miqat]

Diese Weihestätten sind die Orte ab denen gemäß Religionsrecht der Weihezustand [ihram] festgelegt wird.

  1. Die Moschee von As-Schadschara und sie liegt im Gebiet Dhul-Halifa in der Nähe der erleuchteten Stadt Medina. Dieses ist die Weihestätte [miqat] der Einheimischen aus Medina und jedem, der über diesen Ort pilgern will.
  2. Wad-il-Aqiq. Dieses ist die Weihestätte [miqat] der Einheimischen des Irak, des arabischen Hochlandes [nadschd] und jedem, der über diesen Ort pilgern will. Sie besteht aus drei Teilen: Al-Maslach, der Name von ihrem Anfang, und Al-Ghamra, der Name der Mitte, und Dhatu-Irq, der Name ihres Endes.
  3. Al-Dschuhfa. Dieses ist die Weihestätte [miqat] der Einheimischen aus Scham, Ägypten und Marokko und jedem, der über diesen Ort pilgern will.
  4. Yalmalm. Yalmalm ist der Name eines Berges. Dieses ist die Weihestätte [miqat] der Einheimischen von Jemen und jedem der über diesen Ort pilgern will.
  5. Qarn-ul-Manazil. Dieses ist Weihestätte [miqat] der Einheimischen von der Stadt Taif und jedem, der über diesen Ort pilgern will.

Derjenige, der nicht durch eine der vorher genannten Weihestätten [miqat] gegangen ist und an einem Ort ankommt, der parallel zu einem dieser Weihestätten ist, tritt dort in den Weihezustand [ihram] ein. Mit Parallelität ist der Ort gemeint, an dem eine Weihestätte zu seiner rechten und zu seiner linken wäre, wenn man sich zur Heiligen Kaaba wendet, so dass wenn man diesen Ort überschreitet, die Weihestätte hinter ihm liegt.

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