Bestrebungs-Pilgerfahrt [hadsch-ut-tamattu] – Das Kürzen [Taqsir]

Das Kürzen ist die sechste der Pflichten der Pilgerfahrt [Hadsch] und die dritte der Handlungen in Mina.
Nach dem Schlachten weiterhin am 10. Dhul-Hidscha, müssen nun in Mina die Haare rasiert (beim Mann) oder gekürzt (bei der Frau) werden.

Nach diesem Rasieren bzw. Kürzen [taqsir] wird für denjenigen im Weihezustand [ihran] alles erlaubt, was für ihn im Weihezustand [ihram] der Pilgerfahrt [hadsch] verboten war, außer die Vereinigung mit dem Ehepartner und das Verwenden von Parfüm.