Salat-ut-Tawwaf – Bestrebungs-Pilgerfahrt [hadsch-ut-tamattu]

Das Ritualgebet des Umkreisens ist genau wie diese Pflicht der Wallfahrt [umrah] und erfolgt im unmittelbaren Anschluss an das Umkreisen. Es besteht aus zwei Gebetsabschnitten [raka]. Sie können nach der dschafaritischen Rechtsschule wahlweise stimmhaft oder stimmlos verlesen werden. Genau wie jedes andere Ritualgebet sind rituelle Reinheit [tahara] und bewusste Absicht [niyya] Voraussetzungen.

 

Nach Verlesung der ersten Sure in jeweils beiden Gebetsabschnitten wird eine beliebige zweite Sure verlesen außer den Entschlossenheitssuren. Es ist empfohlen [mustahab] im ersten Gebetsabschnitt als zweite Sure die Sure “At-Tauhid“ (112) und im zweiten Gebetsabschnitt als zweite Sure, die Sure „al-Kafiruun (109) verliest. Idealerweise steht man bei diesem Ritualgebet hinter der Abrahamstätte. Das Ritualgebet des Umkreisens wird nicht als Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] verrichtet.