Medizinische Voraussetzungen

Vor der Hadsch sind die Pilger verpflichtet eine Impfung gegen Meningokokken nachzuweisen. Diese Meningokokken können Ursache sein für eine Hinhautentzündung.

Üblicherweise erfolgt eine derartige Impfung gemeinsam in einer Vierfachimpfung. Diese ist gerichtet gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y. Diese Impfung wird vor der Pilgerreise kontrolliert.

Wenn man zu einem Arzt geht und sagt, dass man eine Impfung für eine Reise nach Mekka benötigt, wissen viele Ärzte inzwischen welche Impfung notwendig ist. Bei den Ärzten, die das nicht wissen, kann man das ja entsprechend erklären. Wichtig ist nur, dass zu dem Eintrag in den Impfpass für jede Person noch ein zusätzliches Blatt auf dem die Impfung bescheinigt wird benötigt wird. Diesen Vordruck bekommen Sie üblicherweise von Ihrem Hadsch Reisen Führer.

Es sollte noch beachtet werden, dass diese Imfpung mindestens 10 Tage vor der Reise zu erfolgen hat.

Es kann auch sein, dass vor der Reise eine Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung gefordert wird. Diese Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt ist für ältere fast immer erforderlich. Es kann aber sein, dass diese Bescheinigung auch von jüngeren gefordert wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich dies von Jahr zu Jahr und Gruppe zu Gruppe unterscheiden kann. Daher ist es wichtig, sich vor der Reise genauestens bei dem Hadsch Reise Führer zu erkundigen.