In Mina bleiben – die Nacht zum 12. – Bestrebungs-Pilgerfahrt [hadsch-ut-tamattu]

Es ist erlaubt und sogar empfohlen, am selben Tag nach Vollendung der Handlungen des Festtages in das heilige Mekka zurückzukehren, um die restlichen Riten der Pilgerfahrt [hadsch] mit den zwei Riten des Umkreisens [tawwaf] und deren rituellen Gebeten und dem Eilen [sa’i] zu verrichten.

 

Häufig wird aber die Nacht zum 12. Dhul Hidscha dazu genutzt.

 

Diejenigen, die also anstatt die Nacht zum 12. Dhul Hidscha in Mina zu bleiben, nach Mekka gehen wollen um die Handlungen, die dort vollzogen werden müssen vorzuziehen, dürfen dies erst nach dem Sonnenhöchststand tun.